Foto: Natur.Garten.Helbig, Abenberg
Gebietseigenes Saatgut
Als Gebietseigenes Saatgut bezeichnet man das Saatgut von Wildkräutern, welche als gebietseigen gelten.
Zum Teil werden die Begriffe "autochthones Saatgut" und "Regiosaatgut" synonym verwendet. Das Wort autochthon (altgriechisch Αὐτόχθων) kann mit „an Ort und Stelle entstanden“ übersetzt werden.
Als gebietseigen werden einheimische Pflanzen in einem bestimmten Naturraum definiert, die sich über einen langen Zeitraum in vielfacher Generationenfolge vermehrt haben. Eine genetische Differenzierung und eine lokale Anpassung sind die Folge dieses Entwicklungsprozesses.
Der Einsatz von gebietseigenem Saatgut dient dem Erhalt und dem Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen Artenspektrums einer Region.
In Deutschland darf seit dem 2. März 2020 in der „freien Natur“ nur gebietseigenes Saatgut ausgebracht werden, wobei der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft von dieser Regelung ausgenommen ist.
Quelle: Wikipedia
Warum regionale Wildblumensamen "mehr" Geld kosten.....